Wo darf man nicht tapen?
Grundsätzlich sollte nicht getapet werden auf Hautbereichen, welche geschädigt, gereizt oder medizinisch kontraindiziert sind. Dazu gehören:
- Offene Wunden, frische Verletzungen oder nicht verheilte Narben
- Hautinfektionen, Ausschläge, Ekzeme oder Pilzbefall
- Stark gereizte oder verbrannte Haut (z.B. Sonnenbrand)
- Bereits entzündete oder allergisch reagierende Stellen
- Hautareale mit starker Schwellung unbekannter Ursache
- Krampfadern oder bekannte Gefäßerkrankungen, sofern nicht medizinisch abgeklärt
- Tumorbereiche oder Hautpartien über bekannte Neubildungen
- Direkt über großen Hämatomen, besonders wenn Druckschmerz besteht
- Sensibilitätsgestörte Areale, wenn der Anwender kein Hautempfinden hat
- Bereits unter Spannung stehende, verletzte Strukturen ohne therapeutische Beurteilung
- Am Hals über der Hauptschlagader, besonders bei starkem Zug
- Bei bekannter Kleberallergie, insbesondere gegen Acrylkleber
Zudem gilt:
- Bei Schwangerschaft, Lymphprobleme oder Herzerkrankungen sollte eine Tapeanlage immer zuerst mit einem Therapeuten oder Arzt abgesprochen werden
- Kinesiologisches Tape ersetzt keine Diagnostik oder medizinische Behandlung