FFP2-Maskenpflicht auch während der Physiotherapie

Laut den aktuellsten Verordnungen gilt seit dem 18.01.21 in Bayern eine verschärfte Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken. Dies gilt sowohl für den Einzelhandel und Nahverkehr als auch für Krankenhäuser und Arztpraxen und alle weiteren Praxen, in denen auf ärztliche Verordnung hin behandelt wird.
Folglich sind auch Physiotherapiepraxen von den neuen Vorschriften der bayrischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung betroffen.
Dadurch soll die Zahl der Corona-Neuinfektionen gesenkt und einer weiteren Verbreitung des Virus entgegengewirkt werden.

Das Tragen von FFP2-Masken ist damit nicht nur für dich als Therapeut von enormer Bedeutung, sondern auch für deine Patienten und Mitarbeiter, soweit dies die Behandlung zulässt.

Ausnahmen von der FFP2-Maskenpflicht gibt es einzig für Kinder unter 15 Jahren und für Menschen, für die das Tragen einer Maske aus gesundheitlichen Gründen unzumutbar ist. Diese Patienten müssen über ein ärztliches Attest verfügen. Unter diese gesundheitlichen Gründe fallen beispielsweise Erkrankungen wie Asthma.

Mit FFP2-Masken schützt du nicht nur deine Patienten, sondern vor allem auch dich selbst.
Herkömmliche Mund-Nasen-Bedeckungen bieten einen deutlich niedrigeren Schutz vor Viren als FFP2-Masken. Diese liegen, im Gegensatz zu den Alltagsmasken, eng am Gesicht an und filtern 95% der Aerosole.
Mit dem richtigen Schutz kann ein sicheres Weiterführen des Praxisbetriebs auch zu Corona-Zeiten nichts im Wege stehen.

Hochwertige FFP2-Masken, die nach EU-Norm zertifiziert und mit CE-Siegel gekennzeichnet sind, findest du in unserem Shop!